❓ Dokument 20/7918
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer thematisiert die Personalsituation in der hessischen Justiz sowie die Besoldung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie stellt Fragen zur Besetzung von Stellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften sowie zur Besoldung von Rechtspflegern und Mitarbeitern der Geschäftsstellen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Justiz, insbesondere Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Mitarbeiter der Geschäftsstellen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur aktuellen Besetzung von Planstellen, zur Erhöhung der Besoldung für Rechtspfleger und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sowie zur generellen Besoldung der Richter und Staatsanwälte gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz gibt Auskunft über die Stellenbesetzungsgrade in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften, die zum Stichtag 28. Februar 2022 vorlagen. Zudem wird auf die geplante Erhöhung der Besoldung für Beamte und Richter in den Jahren 2022 und 2023 hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten thematisieren die Herausforderungen der hessischen Justiz im Hinblick auf Personalmangel und Besoldung, was für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates von Bedeutung ist. Die Diskussion um die Besoldung könnte politische Unterstützung oder Kritik hervorrufen, insbesondere im Kontext der Überlastung der Justiz.