❓ Personal im Bereich Justiz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer thematisiert die Personal- und Besoldungssituation in der hessischen Justiz. Es wird auf die Überlastung der Justiz und die Notwendigkeit einer angemessenen Besoldung hingewiesen, um die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats zu gewährleisten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Justiz, einschließlich Richterinnen, Richter, Staatsanwälte sowie Rechtspfleger und Mitarbeiter der Geschäftsstellen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Stellenbesetzung in der Justiz, zu unbesetzten Planstellen und zur geplanten Erhöhung der Besoldung für verschiedene Justizberufe.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung beinhalten Informationen zu den Stellenbesetzungsgraden in verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die Anzahl unbesetzter Planstellen und geplante Besoldungserhöhungen für Beamtinnen und Beamte sowie Richter und Staatsanwälte.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin weist darauf hin, dass die Besoldungen im Bundesvergleich im unteren Drittel liegen und dass die Justiz in Hessen eine erhebliche Überlastung meldet. Die Landesregierung plant eine Besoldungserhöhung von 2,2 % ab August 2022 und 1,89 % ab August 2023.