❓ Konsequenzen aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 11.01.2021
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Auswirkungen des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 11.01.2021 auf die Berechnung der Gesamtsitzzahl nach dem Landtagswahlgesetz. Der Fragesteller stellt fest, dass die derzeitige Berechnungsmethode nicht den Anforderungen des Urteils entspricht und fragt nach verbindlichen Regelungen für den Landeswahlleiter.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Parteien im Hessischen Landtag, insbesondere bei der Sitzverteilung nach Wahlen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Berechnung der Gesamtsitzzahl und zur Handlungsanweisung für den Landeswahlleiter. Es wird gefragt, ob es verbindliche Regelungen gibt und welches Berechnungsverfahren angewendet wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine verbindliche Regelung für den Landeswahlleiter gibt und dass die Feststellung des Wahlergebnisses dem Landeswahlausschuss obliegt. Es wird auf frühere Anfragen verwiesen, die ähnliche Themen behandelt haben.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die aktuelle Berechnungsmethode den Anforderungen des Staatsgerichtshofs nicht gerecht wird. Die Landesregierung verweist auf die Rechtsklarheit bezüglich der Auslegung des § 10 Abs. 5 LWG und betont, dass der Landeswahlausschuss unabhängig ist.