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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Unabhängige Beschwerdestellen nach Psychiatrie ist §32 des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) – Teil II

17. Februar 2022Dokument 20/7936 · WP 20Hessen
Dr. Daniela Sommer
PsychiatrieBeschwerdestellenPsychKHGHessenOmbudsleute
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die unabhängigen Beschwerdestellen gemäß § 32 des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes. Diese Stellen sollen psychisch erkrankten Personen und ihren Angehörigen die Möglichkeit bieten, Beschwerden und Anregungen vorzubringen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind psychisch erkrankte Personen in Hessen sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt Fragen zur Erreichbarkeit der Beschwerdestellen, zur Rolle von Ombudsleuten in Hessen und zur Anwendung des Tandem-Prinzips in den Beschwerdestellen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Landesregierung erläutern, dass psychisch erkrankte Personen und deren Angehörige sich an die Beschwerdestellen wenden können. Es gibt keine Ombudsleute in Hessen, da die bestehenden Beschwerdestellen als ausreichend angesehen werden. Die Beschwerdestellen sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten keine Rechtsberatung an.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin stellt fest, dass die Tätigkeit der unabhängigen Beschwerdestelle unentgeltlich ist und die Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Antworten wurden am 31. März 2022 bearbeitet und am 5. April 2022 ausgegeben.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7936, Wahlperiode 20, eingereicht 17. Februar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.