❓ Dokument 20/7936
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die unabhängigen Beschwerdestellen in der Psychiatrie gemäß § 32 des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes. Ziel ist es, psychisch erkrankten Personen und ihren Angehörigen eine Anlaufstelle für Beschwerden und Anregungen zu bieten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind psychisch erkrankte Personen, deren Angehörige sowie Vertrauenspersonen in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Erreichbarkeit, zu Ombudsleuten und zur Anwendung des Tandem-Prinzips in den Beschwerdestellen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung bestätigen, dass die Beschwerdestellen erreichbar sind, jedoch keine Ombudsleute in Hessen existieren. Die Mitglieder der Beschwerdestellen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und die Tätigkeit ist unentgeltlich.
⚡ Einordnung
Die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen wird als wichtig erachtet, um den Betroffenen eine Stimme zu geben. Es gibt jedoch keine Ombudsleute, was als nicht notwendig erachtet wird, da die Beschwerdestellen bereits vorhanden sind.