❓ Schulentwicklungsplan in der Wetterau II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn thematisiert den Schulentwicklungsplan in der Wetterau und die rechtlichen Anforderungen an Schulträger. Es wird auf die Notwendigkeit der Überprüfung der Schulorganisation und die Herausforderungen bei der Planung eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Schüler, Eltern und Schulträger im Wetteraukreis sowie die zuständigen Behörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Zweckmäßigkeit der Schulorganisation, zu den Berichtspflichten des Staatlichen Schulamts und zur Teilung von Schulen auf mehrere Standorte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Antworten des Kultusministeriums auf die gestellten Fragen, die auf die rechtlichen Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes hinweisen und die Notwendigkeit der Überprüfung von Schulentwicklungsplänen betonen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass der Wetteraukreis noch keinen Schulentwicklungsplan vorgelegt hat. Das Kultusministerium hat geantwortet, dass die Überprüfung der Schulorganisation alle fünf Jahre erfolgen muss und dass die staatliche Schulaufsicht keine Berichtspflichten gegenüber dem Ministerium hat.