❓ Dokument 20/7963
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die rechtliche Situation zur Zuordnung von Geschlechtern in Hessen thematisiert. Es wird untersucht, ob es amtliche Definitionen für die Begriffe 'Mann' und 'Frau' gibt und wie diese in verschiedenen rechtlichen Kontexten angewendet werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Trans-Personen, Frauenbeauftragte, inhaftierte Personen sowie Institutionen, die geschlechtsspezifische Regelungen anwenden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur amtlichen Definition von Geschlechtern, den Kriterien für die Bestellung von Frauenbeauftragten und der Zuordnung in Haftanstalten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung bestätigen, dass es keine spezifischen amtlichen Definitionen für die Begriffe 'Mann' und 'Frau' gibt. Die Zuordnung erfolgt gemäß dem Personenstandsgesetz. Zudem sind zwei Fälle bekannt, in denen Personen in Männerhaftanstalten untergebracht wurden, obwohl ihre Geschlechtszuordnung umstritten war.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die Geschlechtszuordnung ist politisch umstritten, insbesondere im Hinblick auf die Rechte von Trans-Personen. Die Landesregierung äußert sich zurückhaltend zu möglichen zukünftigen Änderungen der Geschlechtszuordnung durch Selbsterklärung.