❓ Etablierung von Krisendiensten in Hessen nach PsychKHG –Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die Einrichtung von Krisendiensten in Hessen, die auf dem Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz basieren. Es wird nach den Maßnahmen gefragt, die die Landesregierung plant, um eine flächendeckende Krisenhilfe sicherzustellen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit psychischen Erkrankungen in Hessen, die auf Krisenhilfe angewiesen sind, sowie die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt, wie die Landesregierung die flächendeckende Verfügbarkeit von Krisenhilfe sicherstellen will, ob persönliche Gespräche und Übernachtungsmöglichkeiten angeboten werden, und ob mobile Einsatzteams eingerichtet werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant den Aufbau einer Krisen-Hotline, die von Feierabend bis Mitternacht erreichbar sein soll. Zudem sollen niedrigschwellige Anlaufstellen und aufsuchende Krisendienste eingerichtet werden. Für 2022 stehen 400.000 € für die Hotline zur Verfügung, während für die Jahre 2023 und 2024 noch keine Aussagen getroffen werden können.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin fordert von der Landesregierung Informationen zur geplanten Krisenhilfe. Die Landesregierung antwortet, dass eine Krisen-Hotline und weitere Maßnahmen zur Unterstützung psychisch erkrankter Menschen in Hessen geplant sind. Es wird auf die Notwendigkeit der Einbeziehung von Fachleuten bei der Umsetzung verwiesen.