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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/8020

14. Juli 2026Dokument 20/8020 · WP 20Hessen
Gerald Kummer, Heike Hofmann, Sabine Waschke, Karina Fissmann
Krankenstandhessische JustizPersonalmangelGesundheitsmanagementÜberlastung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Anfrage wird der Krankenstand in der hessischen Justiz thematisiert, insbesondere im Kontext eines Personalmangels und der hohen Arbeitsbelastung der Beschäftigten. Die Fragesteller möchten Informationen über Überlastungsanzeigen und Krankheitstage in den letzten fünf Jahren erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Beschäftigten der hessischen Justiz, einschließlich Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in verschiedenen Gerichtsbarkeiten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Überlastungsanzeigen, den Krankheitstagen, der durchschnittlichen Anzahl an Krankheitstagen pro Person und der Quote von Langzeiterkrankungen. Zudem wird nach den Ursachen für Fehlzeiten und den Maßnahmen zur Kompensation von Krankheitsausfällen gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Ministerin der Justiz beinhalten, dass Überlastungsanzeigen nicht statistisch erfasst werden und dass die Auswertung der Krankheitstage nur für die Jahre 2019 bis 2021 möglich war. Es wurden verschiedene Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge der Beschäftigten aufgeführt, darunter ein Rahmenkonzept für Gesundheitsmanagement und externe Personalberatung.

⚡ Einordnung

Die Anfrage verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen die hessische Justiz konfrontiert ist, und zeigt die Bemühungen der Landesregierung, die personelle Ausstattung und Gesundheitsfürsorge zu verbessern. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung und der Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8020, Wahlperiode 20, eingereicht 4. März 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.