❓ Regelungen in hessischen Justizvollzugsanstalten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Regelungen zur getrennten Unterbringung von russischen und ukrainischen Inhaftierten in hessischen Justizvollzugsanstalten. Es wird auf die Anordnung der Justizministerin eingegangen, die aufgrund der Ereignisse in der Ukraine erlassen wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Inhaftierten in hessischen Justizvollzugsanstalten, insbesondere russische und ukrainische Staatsangehörige.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den konkreten Regelungen zur getrennten Unterbringung, den Kriterien für die Auswahl ausländischer Fernsehsender und den zuständigen Behörden für die Überprüfung der Inhalte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Anstaltsleitung die Trennung von Häftlingsgruppen unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung entscheidet. Es wird betont, dass gemeinsame Aktivitäten ausgeschlossen sind. Zudem werden Kriterien für die Auswahl ausländischer Sender und die Überprüfung ihrer Inhalte dargelegt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Anordnung zur Trennung auf die aktuelle geopolitische Situation zurückzuführen ist. Die Landesregierung antwortet, dass die Anstaltsleitung die Entscheidungen über die Unterbringung und Senderauswahl trifft, wobei Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden.