❓ Dokument 20/805
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Wunsch der Gemeinde Lahnau thematisiert, die baustellenbedingte Vorfahrtsregelung auf der L 3020/L 3285 dauerhaft beizubehalten. Es werden mehrere Fragen zur Verkehrssituation und den Plänen von Hessen Mobil gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner und Verkehrsteilnehmer in der Gemeinde Lahnau sowie die Nutzer der Landesstraßen L 3020 und L 3285.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung den Wunsch der Gemeinde Lahnau kennt, ob Hessen Mobil plant, nach der Baustelle zur ursprünglichen Regelung zurückzukehren, und welche Kriterien für eine dauerhafte Vorfahrt erforderlich sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass der Wunsch der Gemeinde bekannt ist. Hessen Mobil wird nach Abschluss der Baustelle zur ursprünglichen Regelung zurückkehren, plant jedoch eine Verkehrszählung, um die Verkehrssituation zu prüfen und gegebenenfalls eine Umplanung vorzunehmen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt das Interesse der Gemeinde an einer dauerhaften Änderung der Vorfahrtsregelung. Die Entscheidung von Hessen Mobil, zur ursprünglichen Regelung zurückzukehren, könnte auf Widerstand der Gemeinde stoßen, die eine andere Verkehrsführung favorisiert.