❓ Umsetzung eines inklusiven Wahlrechts in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Umsetzung eines inklusiven Wahlrechts in Hessen, das den pauschalen Ausschluss von vollbetreuten Personen vom Wahlrecht beendet. Es werden die abgeschafften und weiterhin bestehenden Wahlrechtsausschlüsse sowie die Anwendung der Reform bei Wahlen behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind vollbetreute Personen, die zuvor vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, sowie die Gemeinden, die die Wählerverzeichnisse führen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den abgeschafften Wahlrechtsausschlüssen, den weiterhin bestehenden Ausschlüssen, der Anwendung der Reform bei Wahlen, der Ansprache der vom Wahlrecht Ausgeschlossenen, den Angeboten zur Wahlassistenz und den Erkenntnissen zur Wahlbeteiligung dieser Personen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass mit der Reform bestimmte Ausschlüsse abgeschafft wurden, jedoch weiterhin Ausschlüsse aufgrund von Richtersprüchen bestehen. Die Reform fand Anwendung bei den Kommunalwahlen 2021 und der Bundestagswahl 2021. Eine besondere Ansprache der vom Wahlrecht Ausgeschlossenen fand nicht statt, und es liegen keine Erkenntnisse zur Wahlbeteiligung dieser Gruppe vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Reform nicht ausreichend kommuniziert wurde. Die Landesregierung verweist auf gesetzliche Änderungen und die Aufhebung von Mitteilungspflichten. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, die die Reform begleiten.