❓ Dokument 20/8052
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Umsetzung eines inklusiven Wahlrechts in Hessen, insbesondere die Abschaffung des pauschalen Ausschlusses von vollbetreuten Personen vom Wahlrecht. Es wird auf die Reformen eingegangen, die seit 2019 in Kraft sind und die Wahlberechtigung für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen betreffen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind vollbetreute Personen in Hessen, die zuvor vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Auch die Gemeinden und Wahlbehörden sind betroffen, da sie für die Umsetzung der neuen Regelungen verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Umsetzung der Reformen gestellt, darunter welche Wahlrechtsausschlüsse abgeschafft wurden, welche weiterhin bestehen, und wie die Wahlbeteiligung von ehemals ausgeschlossenen Personen aussieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung erläutern, dass mit der Reform bestimmte Ausschlüsse abgeschafft wurden, jedoch weiterhin Ausschlüsse aufgrund richterlicher Entscheidungen bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine gesonderte Erfassung der Wahlbeteiligung von ehemals ausgeschlossenen Personen vorliegt.
⚡ Einordnung
Die Reform des Wahlrechts wird als Schritt zur Inklusion gewertet, jedoch gibt es weiterhin Diskussionen über die verbleibenden Ausschlüsse. Die politische Einordnung zeigt, dass die SPD die Reform unterstützt, während andere Parteien möglicherweise unterschiedliche Ansichten zur Umsetzung und den Auswirkungen haben.