❓ Verwendung der "geschlechtergerechten" Sprache bei negativ konnotierten Begriffen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Verwendung geschlechtergerechter Sprache im Hessischen Innenministerium, insbesondere bei negativ konnotierten Begriffen. Der Fragesteller kritisiert die inkonsistente Anwendung der geschlechtergerechten Formulierung und fragt nach den rechtlichen Grundlagen und der Überwachung der entsprechenden Bestimmungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter des Hessischen Innenministeriums sowie die allgemeine Öffentlichkeit, die mit den veröffentlichten Texten in Kontakt kommt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anwendung geschlechtergerechter Sprache, insbesondere warum negativ konnotierte Begriffe nicht gendergerecht formuliert werden und welche rechtlichen Grundlagen dies regeln.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine Bestimmung gibt, die die Anwendung geschlechtergerechter Formulierungen bei negativ konnotierten Begriffen untersagt. Die Begriffe sind legal definiert oder kriminalistische Fachtermini. Sanktionen für die Nichteinhaltung der Formulierungen sind nicht vorgesehen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller kritisieren die ungleiche Behandlung von geschlechtergerechter Sprache. Die Landesregierung stellt klar, dass keine gesetzlichen Sanktionen existieren und verweist auf die Sollvorschrift des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes. Die Antworten wurden am 3. Mai 2022 veröffentlicht.