❓ Dokument 20/8062
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei negativ konnotierten Begriffen im hessischen Innenministerium thematisiert. Der Fragesteller, Dr. Dr. Rainer Rahn von der AfD, kritisiert die ungleiche Anwendung geschlechtergerechter Formulierungen und fragt nach den rechtlichen Grundlagen und der Überwachung dieser Regelungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter des hessischen Innenministeriums sowie die Bürger, die mit den veröffentlichten Texten in Kontakt kommen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Grundlage der Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei negativ konnotierten Begriffen gestellt, sowie zur Überwachung und möglichen Sanktionen für Mitarbeiter, die diese Bestimmungen nicht einhalten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat in ihren Antworten auf die Fragen klargestellt, dass es keine Bestimmung gibt, die die Anwendung geschlechtergerechter Formulierungen bei negativ konnotierten Begriffen untersagt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Begriffe rechtlich definiert sind und keine Sanktionen für die Nichteinhaltung vorgesehen sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten der Regierung werfen Fragen zur Gleichbehandlung und zur sprachlichen Sensibilität auf. Es gibt eine Diskussion über die Notwendigkeit und die Auswirkungen geschlechtergerechter Sprache in der Verwaltung, die sowohl Unterstützung als auch Kritik erfährt.