❓ Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Hessen
📋 Worum geht es?
In der kleinen Anfrage wird die Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Hessen seit 2015 untersucht. Die Fragesteller möchten Informationen zu den jährlichen Einnahmen, Abweichungen von kalkulierten Einnahmen und der Anzahl der ausgestellten Bescheide erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundstückskäufer in Hessen sowie die Landesregierung, die die Grunderwerbsteuer erhebt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Entwicklung des jährlichen Aufkommens der Grunderwerbsteuer, den Abweichungen zwischen kalkulierten und tatsächlichen Einnahmen, der Anzahl der ausgestellten Bescheide sowie dem Anteil von Verkaufsvorgängen und Kaufpreisen an den Einnahmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat die Entwicklung des Aufkommens der Grunderwerbsteuer von 2015 bis 2021 detailliert aufgeschlüsselt. Es wurden keine Erhebungen zu bestimmten Fragen, wie dem prozentualen Anteil der Grunderwerbsteuer an den Baunebenkosten, vorgelegt. Die Antworten beinhalten konkrete Zahlen zu Einnahmen und Bescheiden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller haben die Anfrage am 14. März 2022 eingereicht. Die Landesregierung hat am 5. April 2022 geantwortet. Die Grunderwerbsteuer wurde in Hessen von 3,5 % auf 6 % erhöht. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer sind in den Jahren 2015 bis 2021 gestiegen.