❓ Dokument 20/807
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Notwendigkeit von Dauerschallzeichen in Kraftfahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) thematisiert. Die EU-Verordnung 540/2014 schreibt vor, dass neue Fahrzeuge mit einem Schallzeichen ausgestattet sein müssen, um die Sicherheit von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern zu erhöhen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere Blinde, Personen mit Sehbehinderungen, ältere Menschen, Radfahrer und Kinder in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der im ÖPNV eingesetzten Kraftfahrzeuge ohne Dauerschallzeichen, zur Nachrüstung bestehender Fahrzeuge und zur Wichtigkeit der Schallzeichen für die Landesregierung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält Dauerschallzeichen für einen sinnvollen Beitrag zur Unfallvermeidung. Sie hat jedoch keine genauen Informationen über die Bestellungen der Aufgabenträger im ÖPNV und sieht keine Verpflichtung zur Nachrüstung bestehender Fahrzeuge. Es liegen keine Anträge auf Förderung zur Nachrüstung vor.
⚡ Einordnung
Die Diskussion über Dauerschallzeichen ist politisch relevant, da sie die Sicherheit im Straßenverkehr betrifft. Es gibt unterschiedliche Meinungen über die Notwendigkeit und die Kosten der Nachrüstung, was zu Kontroversen führen könnte.