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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr

17. März 2022Dokument 20/8097 · WP 20Hessen
Gerald Kummer, Heike Hofmann, Sabine Waschke, Karina Fissmann
elektronischer Rechtsverkehraktive NutzungspflichtJustizSchriftsätzeHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die seit dem 1. Januar 2022 geltende aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für Rechtsanwälte. Es wird erörtert, wie die Gerichte auf diese Pflicht vorbereitet wurden und welche Herausforderungen dabei bestehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die Gerichte in Hessen, die mit der elektronischen Kommunikation und Aktenführung umgehen müssen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Bekanntheit der Einführung der aktiven Nutzungspflicht, der Vorbereitung der Gerichte darauf, dem Umgang mit eingehenden Schriftsätzen und welche Gerichte diese ausdrucken.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die aktive Nutzungspflicht seit dem 1. Januar 2022 besteht und die Gerichte seit 2007 für den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet sind. Es wird erläutert, dass alle Gerichte in Hessen technisch in der Lage sind, elektronisch zu kommunizieren, und dass die elektronische Aktenführung bis 2026 flächendeckend eingeführt werden soll.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass viele Gerichte Schriftsätze ausdrucken, obwohl die elektronische Akte erst 2026 vollständig eingeführt werden soll. Die Landesregierung hat die Einführung der aktiven Nutzungspflicht und die Herausforderungen der elektronischen Aktenführung thematisiert.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8097, Wahlperiode 20, eingereicht 17. März 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.