❓ Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen in Hessen und Sicherstellungsauftrag nach §13 Abs. 2 SchKG
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Anzahl und Verteilung von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche in Hessen durchführen. Die Fragestellerinnen möchten Informationen zur Erreichbarkeit dieser Einrichtungen und zur Sicherstellung der Versorgung für Frauen, insbesondere in ländlichen Regionen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Frauen in Hessen, insbesondere solche aus ländlichen Gebieten, die auf die Erreichbarkeit von Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche angewiesen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerinnen fragen nach der Anzahl der Einrichtungen, der Förderung einer wohnortnahen Verteilung und nach geplanten Initiativen zur Verbesserung der Erreichbarkeit für Frauen in ländlichen Regionen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Sicherstellung der Erreichbarkeit der Einrichtungen gewährleistet ist. Es gibt 75 Meldestellen in Hessen. Die Landesregierung plant derzeit keine zusätzlichen gesetzlichen Initiativen zur Verbesserung der Erreichbarkeit.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerinnen vermuten eine Benachteiligung von Frauen aus ländlichen Regionen und fordern eine Überprüfung der aktuellen Regelungen. Die Landesregierung verweist auf bestehende gesetzliche Vorgaben und die Ergebnisse eines laufenden Forschungsprojekts zur medizinischen Versorgungssituation.