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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen in Hessen und Sicherstellungsauftrag nach §13 Abs. 2 SchKG

23. März 2022Dokument 20/8134 · WP 20Hessen
Tanja Hartdegen, Nadine Gersberg, Lisa Gnadl
SchwangerschaftsabbruchEinrichtungenHessenSicherstellungsauftragGesetz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Anzahl und Verteilung von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche in Hessen durchführen. Die Fragestellerinnen möchten Informationen zur Erreichbarkeit dieser Einrichtungen und zur Sicherstellung der Versorgung für Frauen, insbesondere in ländlichen Regionen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Frauen in Hessen, insbesondere solche aus ländlichen Gebieten, die auf die Erreichbarkeit von Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche angewiesen sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragestellerinnen fragen nach der Anzahl der Einrichtungen, der Förderung einer wohnortnahen Verteilung und nach geplanten Initiativen zur Verbesserung der Erreichbarkeit für Frauen in ländlichen Regionen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass die Sicherstellung der Erreichbarkeit der Einrichtungen gewährleistet ist. Es gibt 75 Meldestellen in Hessen. Die Landesregierung plant derzeit keine zusätzlichen gesetzlichen Initiativen zur Verbesserung der Erreichbarkeit.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerinnen vermuten eine Benachteiligung von Frauen aus ländlichen Regionen und fordern eine Überprüfung der aktuellen Regelungen. Die Landesregierung verweist auf bestehende gesetzliche Vorgaben und die Ergebnisse eines laufenden Forschungsprojekts zur medizinischen Versorgungssituation.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8134, Wahlperiode 20, eingereicht 23. März 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.