❓ Dokument 20/8135
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A7 bei Kassel thematisiert, insbesondere im Hinblick auf die Lärmbelastung für Anwohner. Die Fragestellerinnen erkundigen sich nach Zuständigkeiten und Richtlinien zur Lärmminderung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner entlang der A7 im Abschnitt Kassel-Nord bis Kassel-Mitte sowie die zuständigen Behörden wie Hessen Mobil und die Autobahn GmbH des Bundes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Wahrnehmung von nicht-zumutbaren Lärmbelastungen, zur Meldung solcher Fälle und zu den erforderlichen Lärmgutachten gestellt. Außerdem wird nach Richtlinien für Geschwindigkeitsbegrenzungen in Wohngebieten gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen verweist auf die Zuständigkeitsänderung der Bundesautobahnen und erklärt, dass die Fragen nicht von der Landesregierung beantwortet werden können, da die Autobahn GmbH des Bundes zuständig ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Verantwortung und Handlungsfähigkeit der Landesregierung auf, insbesondere in Bezug auf die Lärmbelastung und die Kommunikation mit den Bürgern. Die Zuständigkeit für die A7 liegt nun beim Bund, was zu Verwirrung und Unzufriedenheit bei den Anwohnern führen könnte.