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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Geschwindigkeitsbegrenzung auf Hessischen Autobahnen, Fall A7 bei Kassel

23. März 2022Dokument 20/8135 · WP 20Hessen
Esther Kalveram, Florian Schneider
GeschwindigkeitsbegrenzungLärmbelästigungA7KasselVerkehrsmanagement
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Esther Kalveram und Florian Schneider thematisiert die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A7 bei Kassel und die damit verbundenen Lärmbelästigungen für Anwohner. Die Fragesteller möchten klären, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreifen kann, um die Lärmbelästigung zu reduzieren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der A7 im Abschnitt Kassel sowie die zuständigen Behörden wie Hessen Mobil und die Autobahn GmbH des Bundes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, wann eine nicht-zumutbare Lärmbelästigung anerkannt wird, wer meldeberechtigt ist, wie die Prüfung erfolgt, welche Lärmgutachten benötigt werden und ob es Richtlinien für Geschwindigkeitsbegrenzungen in Wohngebieten gibt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Zuständigkeit für die A7 seit 2021 beim Bund liegt und dass die Fragen zur Lärmbelästigung nicht von der Landesregierung beantwortet werden können. Die Fragestellerin wurde auf die Zuständigkeitsänderung hingewiesen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass auf ihre Beschwerden nicht reagiert wurde. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für die A7 beim Fernstraßen-Bundesamt liegt und nicht mehr bei Hessen Mobil.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8135, Wahlperiode 20, eingereicht 23. März 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.