❓ Geschwindigkeitsbegrenzung auf Hessischen Autobahnen, Fall A7 bei Kassel
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Esther Kalveram und Florian Schneider thematisiert die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A7 bei Kassel und die damit verbundenen Lärmbelästigungen für Anwohner. Die Fragesteller möchten klären, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreifen kann, um die Lärmbelästigung zu reduzieren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der A7 im Abschnitt Kassel sowie die zuständigen Behörden wie Hessen Mobil und die Autobahn GmbH des Bundes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wann eine nicht-zumutbare Lärmbelästigung anerkannt wird, wer meldeberechtigt ist, wie die Prüfung erfolgt, welche Lärmgutachten benötigt werden und ob es Richtlinien für Geschwindigkeitsbegrenzungen in Wohngebieten gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Zuständigkeit für die A7 seit 2021 beim Bund liegt und dass die Fragen zur Lärmbelästigung nicht von der Landesregierung beantwortet werden können. Die Fragestellerin wurde auf die Zuständigkeitsänderung hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass auf ihre Beschwerden nicht reagiert wurde. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für die A7 beim Fernstraßen-Bundesamt liegt und nicht mehr bei Hessen Mobil.