❓ Änderung der HGO zur Abwahl eines Bürgermeisters
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Regelungen zur Abwahl von Bürgermeistern in Hessen, insbesondere im Kontext der Direktwahl und der geringen Wahlbeteiligung. Es wird die Angemessenheit der bestehenden Hürden für eine Abwahl hinterfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind direkt gewählte Bürgermeister und die Bürger in den hessischen Kommunen, die an Abwahlverfahren beteiligt sind.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur Angemessenheit der Regelungen des § 76 Abs. 4 HGO gestellt und ob die Landesregierung Änderungen plant, um die Hürden für Abwahlverfahren zu senken.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält die derzeitige Regelung für angemessen und sieht keinen Bedarf für Änderungen. Es gab seit Einführung der Direktwahl Anträge auf Abwahl, jedoch keine spezifischen Zahlen zu den Fällen, in denen die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die hohen Hürden für Abwahlverfahren nicht mehr zeitgemäß sind. Die Landesregierung antwortet, dass keine Änderungen geplant sind und verweist auf die fehlenden Berichtspflichten der Kommunen in diesem Bereich.