❓ Dokument 20/8151
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie hoch die Fehlzeitenquote und die durchschnittlichen Fehltage pro Person bei der hessischen Polizei in den Jahren 2020 und 2021 waren. Es wird erläutert, dass die Erfassung der Fehlzeiten auf Kalendertagen basiert und die Unterschiede zu den Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen hervorgehoben werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beschäftigten der hessischen Polizei, einschließlich der Polizeiakademie Hessen und der verschiedenen Polizeipräsidien.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden keine konkreten Vorschläge unterbreitet, sondern Fragen zur Fehlzeitenquote und deren Entwicklung in den genannten Jahren gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die durchschnittliche Fehlzeitenquote für die gesamte hessische Polizei betrug 6,82 % im Jahr 2020 und 6,67 % im Jahr 2021. Die durchschnittlichen Fehltage pro Person lagen bei 24,95 Tagen (2020) und 24,34 Tagen (2021). Die Anfrage enthält detaillierte Statistiken zu den einzelnen Polizeibehörden.
⚡ Einordnung
Die Ergebnisse der Anfrage zeigen, dass die Fehlzeiten in der Polizei ein relevantes Thema sind, das sowohl die Arbeitsfähigkeit der Polizei als auch die öffentliche Sicherheit betrifft. Die Entwicklung der Fehlzeiten könnte politische Diskussionen über die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Polizeibeamten anstoßen.