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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Bestimmung des § 166 StGB

28. März 2022Dokument 20/8168 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
StrafrechtReligionsgemeinschaften§ 166 StGBStrafanzeigeVerurteilung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Bestimmung des § 166 StGB, der die Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften regelt. Der Fragesteller hinterfragt die Relevanz und Anwendung dieser Vorschrift in den letzten zehn Jahren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Religionsgemeinschaften wie christliche, jüdische und islamische Bekenntnisse sowie die zuständigen hessischen Behörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anwendung des § 166 StGB, darunter die Anzahl der Strafanzeigen, Strafbefehle und Verurteilungen in den letzten zehn Jahren.

🔎 Was wurde geantwortet?

In den letzten zehn Jahren gab es insgesamt 42 Verfahren wegen § 166 StGB. Ein Strafbefehl wurde erlassen, jedoch keine Anklagen oder Verurteilungen in diesem Zeitraum. Betroffene Religionsgemeinschaften sind christliche, jüdische und islamische.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Bestimmung des § 166 StGB umstritten ist und fragen nach der Anzahl der Verfahren in den letzten zehn Jahren. Die Landesregierung hat keine Pläne zur Änderung oder Abschaffung des § 166 StGB.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8168, Wahlperiode 20, eingereicht 28. März 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.