❓ Dokument 20/8168
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Anwendung des § 166 StGB, der die Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgesellschaften regelt. Es wird nach der Anzahl der Strafanzeigen und Verurteilungen in den letzten zehn Jahren gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Religionsgemeinschaften in Hessen, darunter christliche, jüdische und islamische Gemeinschaften.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Strafanzeigen, Strafbefehle und Verurteilungen gemäß § 166 StGB gestellt sowie zur möglichen Änderung oder Abschaffung dieser Bestimmung.
🔎 Was wurde geantwortet?
In den letzten zehn Jahren gab es 42 Verfahren wegen § 166 StGB. Ein Strafbefehl wurde erlassen, jedoch keine Anklagen oder weiteren Verurteilungen. Die betroffenen Religionsgemeinschaften wurden nicht gesondert erfasst.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Relevanz und Anwendung des § 166 StGB auf, insbesondere im Kontext von Religionsfreiheit und Meinungsäußerung. Es gibt keine aktuellen Pläne der Landesregierung zur Änderung dieser Bestimmung.