❓ Bestimmung des § 166 StGB
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Bestimmung des § 166 StGB, der die Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften regelt. Der Fragesteller hinterfragt die Relevanz und Anwendung dieser Vorschrift in den letzten zehn Jahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Religionsgemeinschaften wie christliche, jüdische und islamische Bekenntnisse sowie die zuständigen hessischen Behörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anwendung des § 166 StGB, darunter die Anzahl der Strafanzeigen, Strafbefehle und Verurteilungen in den letzten zehn Jahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
In den letzten zehn Jahren gab es insgesamt 42 Verfahren wegen § 166 StGB. Ein Strafbefehl wurde erlassen, jedoch keine Anklagen oder Verurteilungen in diesem Zeitraum. Betroffene Religionsgemeinschaften sind christliche, jüdische und islamische.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Bestimmung des § 166 StGB umstritten ist und fragen nach der Anzahl der Verfahren in den letzten zehn Jahren. Die Landesregierung hat keine Pläne zur Änderung oder Abschaffung des § 166 StGB.