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HessenKleine AnfrageAfD

Dokument 20/8168

13. Juli 2026Dokument 20/8168 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
StrafgesetzbuchReligionsgemeinschaftenStrafanzeigeVerurteilungHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Anwendung des § 166 StGB, der die Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgesellschaften regelt. Es wird nach der Anzahl der Strafanzeigen und Verurteilungen in den letzten zehn Jahren gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Religionsgemeinschaften in Hessen, darunter christliche, jüdische und islamische Gemeinschaften.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl der Strafanzeigen, Strafbefehle und Verurteilungen gemäß § 166 StGB gestellt sowie zur möglichen Änderung oder Abschaffung dieser Bestimmung.

🔎 Was wurde geantwortet?

In den letzten zehn Jahren gab es 42 Verfahren wegen § 166 StGB. Ein Strafbefehl wurde erlassen, jedoch keine Anklagen oder weiteren Verurteilungen. Die betroffenen Religionsgemeinschaften wurden nicht gesondert erfasst.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wirft Fragen zur Relevanz und Anwendung des § 166 StGB auf, insbesondere im Kontext von Religionsfreiheit und Meinungsäußerung. Es gibt keine aktuellen Pläne der Landesregierung zur Änderung dieser Bestimmung.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8168, Wahlperiode 20, eingereicht 28. März 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.