❓ Dokument 20/8170
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Problematik der elektronischen Abgabe der Grundsteuererklärung thematisiert, insbesondere für Senioren und Personen ohne Internetzugang. Es wird auf die Härtefallregelung hingewiesen, die eine papierbasierte Abgabe ermöglicht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Senioren und Bürger, die keinen Internetzugang oder nicht die nötigen Kenntnisse zur elektronischen Abgabe haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie die Bürger über die Härtefallregelung informiert werden und welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um die Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Steuerverwaltung plant, personalisierte Informationsschreiben zu versenden und hat einen telefonischen Bürgerservice eingerichtet. Die Landesregierung kann derzeit keine genauen Zahlen zu den betroffenen Eigentümern nennen, die auf die Härtefallregelung angewiesen sind.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung zeigt die Herausforderungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen. Es gibt Bestrebungen, diese Bürger zu unterstützen, jedoch bleibt unklar, wie viele tatsächlich betroffen sind.