❓ Datenerhebung für die Festsetzung der Grundsteuer
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Erhebung von Daten zur Festsetzung der Grundsteuer in Hessen und die Schwierigkeiten, die insbesondere Senioren bei der elektronischen Abgabe der Steuererklärung haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Hauseigentümer, Senioren und Bürger, die über keinen Internetanschluss oder die nötigen Kenntnisse zur elektronischen Abgabe verfügen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Informationswegen zur Härtefallregelung, den Gründen für fehlende Informationen in Mitteilungen, der Anzahl der betroffenen Hauseigentümer und den Verfahren der Finanzbehörden bei Anträgen auf Papierform.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung informiert, dass ein personalisiertes Informationsschreiben versandt wird und dass die Hessische Steuerverwaltung auf Bürgeranfragen reagiert. Die genaue Anzahl der betroffenen Eigentümer kann derzeit nicht prognostiziert werden. Anträge auf Papierform werden als Verwaltungsakt behandelt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat auf die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe hingewiesen und die Möglichkeit einer Härtefallregelung erläutert. Die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag muss ab Juli 2022 erfolgen.