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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Kommunale Beratungsangebote zur Grundsteuerreform

28. März 2022Dokument 20/8179 · WP 20Hessen
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn, Marion Schardt-Sauer
GrundsteuerreformBeratungsangeboteKommunenRechtsdienstleistungenSteuerberatung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den kommunalen Beratungsangeboten zur Grundsteuerreform und den rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen städtische Mitarbeiter solche Leistungen erbringen dürfen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere Grundstückseigentümer, sowie die Kommunen, die Beratungsangebote bereitstellen möchten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, ob städtische Mitarbeiter rechtlich zulässige Beratungsleistungen zur Grundsteuerreform erbringen dürfen und welche Voraussetzungen dabei zu beachten sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass städtische Mitarbeiter keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen, wenn dies eine rechtliche Prüfung erfordert. Allgemeine Informationen sind jedoch zulässig. Datenschutz muss beachtet werden.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass es rechtlich bedeutsame Fragen für alle hessischen Kommunen gibt. Die Landesregierung gibt keine konkreten Empfehlungen für Beratungsangebote ab und verweist auf die Zuständigkeit der Kommunen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8179, Wahlperiode 20, eingereicht 28. März 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.