❓ Kommunale Beratungsangebote zur Grundsteuerreform
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den kommunalen Beratungsangeboten zur Grundsteuerreform und den rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen städtische Mitarbeiter solche Leistungen erbringen dürfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere Grundstückseigentümer, sowie die Kommunen, die Beratungsangebote bereitstellen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob städtische Mitarbeiter rechtlich zulässige Beratungsleistungen zur Grundsteuerreform erbringen dürfen und welche Voraussetzungen dabei zu beachten sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass städtische Mitarbeiter keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen, wenn dies eine rechtliche Prüfung erfordert. Allgemeine Informationen sind jedoch zulässig. Datenschutz muss beachtet werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es rechtlich bedeutsame Fragen für alle hessischen Kommunen gibt. Die Landesregierung gibt keine konkreten Empfehlungen für Beratungsangebote ab und verweist auf die Zuständigkeit der Kommunen.