❓ Dokument 20/82
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Stefan Naas thematisiert die Sicherheit vor Drohnen an hessischen Flughäfen, insbesondere die steigenden Vorfälle von Drohnenbehinderungen im Flugverkehr und die Notwendigkeit effektiver Abwehrmaßnahmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Flughäfen Frankfurt/Main und Kassel-Calden sowie die dortigen Betreiber und die Landes- und Bundespolizei.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Drohnenbehinderungen, zu bestehenden Abwehrmaßnahmen und zur Zuständigkeit für die Drohnenabwehr gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Regierung gibt an, dass es 2017 und 2018 in Frankfurt/Main 15 bzw. 31 Drohnenbehinderungen gab. Es werden keine technischen Abwehrmaßnahmen an den Flughäfen durchgeführt, und die hessische Landespolizei sowie die Bundespolizei sind für die Gefahrenabwehr zuständig.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die wachsende Besorgnis über Drohnen als Sicherheitsrisiko im Luftverkehr und die Notwendigkeit, geeignete technische Lösungen zu entwickeln. Die Diskussion über Zuständigkeiten und Maßnahmen ist politisch relevant, da sie die Sicherheit im Luftverkehr betrifft.