❓ Tierquälerei an der Baustelle A49 (Dannenröder Forst)
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird ein Vorfall an der Baustelle der A49 im Dannenröder Forst thematisiert, bei dem Tiere in Fangeimern gefunden wurden. Die Fragesteller erkundigen sich nach den bestehenden Tier- und Naturschutzmaßnahmen sowie der Überwachung dieser Maßnahmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Tiere im Dannenröder Forst sowie die zuständigen Behörden und die Autobahn GmbH des Bundes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Tier- und Naturschutzmaßnahmen an der Baustelle, der rechtlichen Grundlage für den Einsatz von Tierfanganlagen und dem Stellenwert der ökologischen Baubegleitung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Autobahn GmbH des Bundes für die Einhaltung der Naturschutzauflagen verantwortlich ist. Es gibt zahlreiche naturschutzrechtliche Regelungen, die im Planfeststellungsbeschluss festgelegt sind. Die Überwachung der Maßnahmen obliegt der ökologischen Baubegleitung.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung bestätigt, dass die Einhaltung der Naturschutzmaßnahmen überwacht wird und dass es regelmäßigen Austausch zwischen den Fachbehörden und der ökologischen Baubegleitung gibt. Die Tötung von Tieren soll durch planfestgestellte Vermeidungsmaßnahmen weitestgehend vermieden werden.