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HessenKleine AnfrageAfD

Dokument 20/8241

13. Juli 2026Dokument 20/8241 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
Flughafen FrankfurtVerkehrssituationTerminal 3Fraport AGFlugbewegungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird die Verkehrssituation am Flughafen Frankfurt thematisiert, insbesondere im Hinblick auf den Ausbau des Terminals 3 und die damit verbundenen Prognosen zu Flugbewegungen. Der Fragesteller hinterfragt die Notwendigkeit des Ausbaus angesichts der gesunkenen Passagierzahlen und der veralteten Prognosen der Fraport AG.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Passagiere des Flughafens Frankfurt, die Fraport AG als Betreiberin des Flughafens sowie die Landesregierung von Hessen, die in der Genehmigungsbehörde für Flughafenentgelte agiert.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Notwendigkeit des Terminalausbaus, der Anhebung der Passagierentgelte und der Sinnhaftigkeit von Rabattprogrammen aufgeworfen. Der Fragesteller möchte wissen, ob die Landesregierung die aktuellen Maßnahmen und Prognosen für zielführend hält.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Landesregierung betonen, dass die Entscheidungen zur Inbetriebnahme des Terminals 3 und zur Entgeltordnung unternehmerische Entscheidungen der Fraport AG sind. Es wird auf die Notwendigkeit einer Bedarfsprüfung hingewiesen und die Genehmigungsbehörde hat keinen Ermessensspielraum bei der Genehmigung der Entgeltordnung.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antworten zeigen die Kontroversen um den Flughafen Frankfurt, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Luftverkehr und die strategischen Entscheidungen der Fraport AG. Die Diskussion um den Terminalausbau und die damit verbundenen finanziellen und ökologischen Aspekte sind für die Bürger von Bedeutung.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8241, Wahlperiode 20, eingereicht 5. April 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.