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HessenKleine AnfrageAfD

Dokument 20/8297

13. Juli 2026Dokument 20/8297 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
GrundsteuerHessenInformationsschreibenImmobilieneigentümerFinanzministerium
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) thematisiert die Informationspolitik der hessischen Landesregierung zur Reform der Grundsteuer. Es wird auf die Herausforderungen hingewiesen, die insbesondere ältere Immobilieneigentümer bei der elektronischen Abgabe der Steuererklärung haben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem Immobilieneigentümer in Hessen, insbesondere ältere Personen, die Schwierigkeiten mit der elektronischen Abgabe der Steuererklärung haben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl der Beschwerden von Immobilieneigentümern bezüglich der elektronischen Abgabe sowie zur Altersstruktur der Eigentümer gestellt. Zudem wird nach den Kosten für die Informationsversendung gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Hessische Steuerverwaltung führt keine statistischen Aufzeichnungen über die Beschwerden zur elektronischen Abgabe. Es wird berichtet, dass die Anzahl der Beschwerden nicht signifikant von anderen Beschwerden abweicht. Informationen zur Altersstruktur der Eigentümer sind vorhanden und fließen in die Umsetzung der Reform ein. Die Kosten für die Versendung der Informationen im Januar 2022 waren für das Land Hessen nicht relevant, während die personalisierten Anschreiben im Juni 2022 voraussichtlich 2 Millionen Euro kosten werden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage zeigt die Sorgen der AfD über die Informationspolitik der Landesregierung und die Herausforderungen für ältere Bürger. Es wird deutlich, dass die Landesregierung bereits Maßnahmen ergriffen hat, um die Eigentümer zu informieren, jedoch bleibt die Frage der Barrierefreiheit bei der elektronischen Abgabe umstritten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8297, Wahlperiode 20, eingereicht 13. April 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.