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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Erklärung zur Erhebung der Grundsteuer

13. April 2022Dokument 20/8297 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
GrundsteuerImmobilieneigentümerInformationspolitikHessenSteuererklärung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Erhebung der neuen Grundsteuer in Hessen thematisiert, insbesondere die Informationspolitik der Landesregierung gegenüber Immobilieneigentümern. Es wird auf die Herausforderungen hingewiesen, die ältere Eigentümer bei der elektronischen Abgabe der Steuererklärung haben könnten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Immobilieneigentümer in Hessen, insbesondere ältere Personen, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, die geforderte Steuererklärung elektronisch abzugeben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Beschwerden von Immobilieneigentümern bezüglich der elektronischen Abgabe, der Altersstruktur der Eigentümer und den damit verbundenen Herausforderungen sowie den Kosten der Informationsversendungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine statistischen Aufzeichnungen über Beschwerden zur elektronischen Abgabe. Informationen zur Altersstruktur der Eigentümer liegen vor, und es gibt Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Abgabe. Die Kosten für die Versendung der Informationen im Januar 2022 waren für das Land Hessen nicht relevant, während die personalisierten Anschreiben im Juni 2022 voraussichtlich 2 Millionen Euro kosten werden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Es wird auf die Herausforderungen für ältere Eigentümer hingewiesen, die möglicherweise nicht in der Lage sind, die elektronische Steuererklärung abzugeben. Die Landesregierung hat bereits Maßnahmen zur Information der Bürger ergriffen und verweist auf die Möglichkeit der Abgabe in Papierform bei Härtefällen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8297, Wahlperiode 20, eingereicht 13. April 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.