❓ "Beauftragter für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter)" der Bundesregierung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Möglichkeit, einen Beauftragten für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Hessen einzurichten. Der Fragesteller möchte wissen, ob die Landesregierung plant, eine solche Institution zu schaffen und welche Aufgaben, Ausstattung und Kosten damit verbunden wären.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere die LGBTIQ*-Community sowie Organisationen und Verbände, die sich für die Rechte und Anliegen dieser Gruppe einsetzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst sieben Fragen, darunter die Absicht der Landesregierung, ein entsprechendes Amt einzurichten, die Aufgaben und die personelle sowie räumliche Ausstattung dieses Amtes sowie die jährlichen Kosten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet, dass sie kein Amt eines Beauftragten für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt einrichten will. Stattdessen wird auf den bestehenden Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt verwiesen, der seit 2015 erfolgreich umgesetzt wird.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort betont, dass die Hausspitze des Ministeriums für Soziales und Integration seit 2015 erfolgreich an der Weiterentwicklung des Hessischen Aktionsplans arbeitet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die Koordination der Queerpolitik bereits durch bestehende Strukturen wahrnimmt.