❓ Dokument 20/8334
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Möglichkeit erörtert, einen Beauftragten für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Hessen einzurichten. Der Fragesteller verweist auf die bundesweite Ernennung eines Queer-Beauftragten und fragt nach den Plänen der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere die LGBTIQ*-Community sowie Organisationen und Verbände, die sich für die Rechte sexueller und geschlechtlicher Vielfalt einsetzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung plant, ein entsprechendes Amt einzurichten, welche Aufgaben und Ressourcen dafür vorgesehen sind und wer derzeit für die Queerpolitik zuständig ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat die Anfrage mit 'Nein' beantwortet. Sie verweist auf den Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt, der bereits seit 2015 besteht und erfolgreich umgesetzt wird.
⚡ Einordnung
Die Entscheidung der Landesregierung, keinen eigenen Beauftragten einzurichten, könnte auf unterschiedliche Meinungen zur Notwendigkeit solcher Ämter hinweisen. Die Antwort könnte von der LGBTIQ*-Community kritisch betrachtet werden, da sie eine stärkere Vertretung ihrer Anliegen fordert.