❓ Dokument 20/8335
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine thematisiert. Es wird auf unterschiedliche Kostenschätzungen von Land und Kommunen eingegangen und die Notwendigkeit einer einheitlichen Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hervorgehoben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Geflüchtete aus der Ukraine, die in Hessen untergebracht werden, sowie die hessische Landesregierung, Kommunen und Leistungserbringer, die für die Unterbringung und Versorgung zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie sich die Kosten von 800 Millionen Euro zusammensetzen, welche Zeiträume diese betreffen und welche konkreten Forderungen das Land an den Bund stellt. Zudem wird nach den Abrechnungsmodalitäten der Leistungserbringer gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung verweist auf die Unsicherheit bezüglich der genauen Kosten, die von der Anzahl der Geflüchteten und der Dauer ihres Aufenthalts abhängen. Die genannten Kosten von 2.500 Euro pro Flüchtling sind eine Durchschnittsrechnung für die Erstaufnahmeeinrichtungen. Es wird auf die Notwendigkeit einer gemeinsamen finanziellen Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die unterschiedlichen Auffassungen über die Kosten der Unterbringung von Geflüchteten auf und verdeutlicht die Forderung nach einer klaren Kostenverteilung. Dies ist politisch relevant, da es um die Finanzierung humanitärer Hilfe geht und die Unterstützung von Bund und Ländern in der aktuellen Situation gefordert wird.