❓ Dokument 20/8340
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird das Entlassmanagement in Hessen thematisiert, das gesetzlich verankert ist, um Patienten nach Krankenhausaufenthalten zu unterstützen. Es wird untersucht, wie viele Patienten von diesem Management profitiert haben und welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Anschlussversorgung ergriffen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt Unterstützung beim Übergang in die nachfolgende Versorgung benötigen, sowie deren Angehörige und die beteiligten Gesundheitseinrichtungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Patienten, zur Erfassung des Unterstützungsbedarfs und zu den durchgeführten Assessments gestellt. Zudem wird nach den Maßnahmen gefragt, die zur Unterstützung beim Übergang in die nachfolgende Versorgung ergriffen werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung stellt fest, dass keine Berichtspflicht zur Zahl der Unterstützungsmaßnahmen im Entlassmanagement besteht, weshalb keine konkreten Informationen vorliegen. Es wird jedoch auf das Hessische Geriatriekonzept verwiesen, das die Ausgestaltung des Entlassmanagements unterstützt.
⚡ Einordnung
Das Entlassmanagement ist ein wichtiges Thema in der Gesundheitsversorgung, da es die Kontinuität der Versorgung sicherstellen soll. Die fehlenden Daten zur Anzahl der Unterstützungsmaßnahmen könnten auf eine Lücke in der Dokumentation hinweisen, die sowohl für die Politik als auch für die betroffenen Patienten von Bedeutung ist.