❓ Dokument 20/8350
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit der Anzahl und den rechtlichen Aspekten von Kinderehen in Hessen. Es wird nach der Zahl der bekannten Kinderehen sowie deren Herkunft gefragt, und es wird auf die Schwierigkeiten bei der Datenerhebung hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind minderjährige Ehepartner in Hessen sowie die zuständigen Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Kinderehen, den Herkunftsländern und den Verfahren zur Aufhebung solcher Ehen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Regierung stellt fest, dass keine genauen Zahlen zu Kinderehen in Hessen ermittelt werden können, da die entsprechenden Daten im Ausländerzentralregister nicht erfasst sind. Es wurden seit 2020 zwei Anträge auf Aufhebung solcher Ehen eingeleitet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur rechtlichen Handhabung von Kinderehen auf und zeigt die Herausforderungen bei der Datenerhebung auf. Dies könnte zu politischen Diskussionen über den Umgang mit Minderjährigen in Ehen führen.