❓ Beauftragung von Gutachten, Beratungsleistungen und fachlichen Einschätzungen im Bereich des Hessischen Ministeriums der Justiz
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird erfragt, welche externen Beratungsleistungen das Hessische Ministerium der Justiz seit 2019 bis zum 31. März 2022 beauftragt hat. Die Fragesteller interessieren sich insbesondere für die Art der Leistungen, die Kosten und die Vergabeverfahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Hessische Ministerium der Justiz sowie die externen Berater und Dienstleister, die mit der Durchführung der Beratungsleistungen beauftragt wurden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den spezifischen Beratungsleistungen, den Kriterien für die Kosten, der Ausschreibung der Leistungen und den Gründen, warum diese nicht intern erbracht wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministeriums enthält eine detaillierte Aufschlüsselung der beauftragten Beratungsleistungen, die Kriterien für die Kosten und die Gründe für die Beauftragung externer Berater. Es wird auch auf die Vergabeverfahren eingegangen, die für die jeweiligen Aufträge angewendet wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Beauftragung externer Beratungsleistungen durch fachliche Aspekte und Expertenwissen gerechtfertigt ist. Es wird auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Vergaberechts verwiesen, die für die Auftragsvergabe relevant sind.