❓ Dokument 20/8371
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, welche externen Beratungsleistungen das Hessische Ministerium der Justiz seit 2019 beauftragt hat. Die Abgeordneten fragen nach den konkreten Leistungen, den Kosten und den Vergabeverfahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Hessische Ministerium der Justiz sowie externe Berater und Gutachter, die im Rahmen von Beratungsleistungen tätig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fordern eine detaillierte Aufschlüsselung der beauftragten Beratungsleistungen, der Kostenkriterien und der Vergabeverfahren, einschließlich der Frage, ob Ausschreibungen stattgefunden haben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministeriums auf die Anfrage gibt an, dass verschiedene Beratungsleistungen beauftragt wurden, die in der Anlage detailliert aufgeschlüsselt sind. Es wird erläutert, dass nicht alle Leistungen öffentlich ausgeschrieben wurden, und es werden Gründe für die Vergabe ohne Ausschreibung genannt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Transparenz und Vergabepraxis im Justizministerium auf. Kritiker könnten die Notwendigkeit öffentlicher Ausschreibungen und die Verwendung von Steuergeldern in Frage stellen.