❓ Beauftragung von Gutachten, Beratungsleistungen und fachlichen Einschätzungen im Bereich des Hessischen Kultusministeriums
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Beauftragung von Gutachten und Beratungsleistungen durch das Hessische Kultusministerium zu erhalten. Die Fragesteller möchten wissen, welche Beratungsleistungen seit 2019 beauftragt wurden und welche Kosten dabei angefallen sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter und Institutionen des Hessischen Kultusministeriums sowie die beauftragten Beratungsunternehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den spezifischen Beratungsleistungen, den Kriterien für die Kosten, der Vergabepraxis und den bisherigen Kosten für Beratungsleistungen im Kultusministerium.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Kultusministers gibt an, dass seit dem 15. Februar 2019 bis zum 31. März 2022 verschiedene Beratungsleistungen beauftragt wurden. Die Kosten und die Vergabepraxis werden in der Anlage detailliert aufgeschlüsselt, wobei einige Leistungen nicht öffentlich ausgeschrieben wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Vergabe von Beratungsleistungen nicht immer im Wettbewerb erfolgt ist. Es wird auf verschiedene Vergaberechtsregelungen verwiesen, die für die Beauftragung von Beratungsleistungen gelten. Die Antwort enthält auch spezifische Kostenangaben für verschiedene Beratungsleistungen über die letzten Jahre.