❓ Dokument 20/8390
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den seit dem 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 beauftragten Beratungsleistungen durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Die Abgeordneten fragen nach den konkreten Leistungen, den Vergabekriterien und den Gründen für die Beauftragung externer Berater.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie die externen Berater und Gutachter, die für die genannten Leistungen beauftragt wurden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fordern eine detaillierte Aufschlüsselung der beauftragten Beratungsleistungen, der Kriterien zur Kostenbestimmung, der Vergabeverfahren und der Gründe, warum die Leistungen nicht vom Ministerium selbst erbracht wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Fragen der Abgeordneten, aber keine Antworten des Ministers. Die Antworten sind in einer Anlage aufgeführt, die detaillierte Informationen zu den beauftragten Beratungsleistungen und deren Vergabeverfahren enthält.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie Transparenz über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Nutzung von Steuermitteln fordert. Die Ergebnisse könnten Auswirkungen auf die zukünftige Vergabepraxis des Ministeriums haben.