❓ Beauftragung von Gutachten, Beratungsleistungen und fachlichen Einschätzungen in der Hessischen Staatskanzlei
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Beratungsleistungen, die die Hessische Staatskanzlei zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 beauftragt hat. Die Fragesteller interessieren sich für Details zu den beauftragten Gutachten und Beratungen sowie die Vergabeverfahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter der Hessischen Staatskanzlei sowie die externen Berater und Gutachter, die für die Staatskanzlei tätig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den spezifischen Beratungsleistungen, den Kriterien für die Kosten, der Ausschreibungspraxis und den Gründen, warum bestimmte Leistungen nicht intern erbracht wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Antworten der Hessischen Staatskanzlei auf die gestellten Fragen, einschließlich der Aufschlüsselung der beauftragten Leistungen und der Gründe für die Vergabe an externe Berater. Es wird auf die Ausschreibungspflichten und die spezifischen Anforderungen an die Berater hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller haben die Anfrage am 5. Mai 2022 eingereicht. Die Antworten wurden am 14. Juli 2022 formuliert. Es wird auf die Vergaberechtsregelungen verwiesen, die für die Beauftragung von Beratungsleistungen gelten, und die Notwendigkeit, bestimmte Fachkenntnisse zu berücksichtigen.