❓ Dokument 20/8422
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, welche Beratungsleistungen die Hessische Staatskanzlei zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 beauftragt hat. Es wird auf die Kriterien der Vergabe und die Notwendigkeit von externen Beratungen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter der Hessischen Staatskanzlei sowie externe Berater und die Öffentlichkeit, die von den Ergebnissen der Beratungen profitieren könnte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den beauftragten Beratungsleistungen, den konkreten Inhalten der Verträge, den Kostenkriterien und den Gründen für die Beauftragung externer Berater gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Fragen der Abgeordneten zur Beauftragung von Beratungsleistungen, jedoch keine Antworten der Regierung. Die Antworten sind in einer Anlage aufgeführt, die detaillierte Informationen zu den beauftragten Leistungen enthält.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Transparenz und die Vergabepraxis in der Hessischen Staatskanzlei und könnte politische Diskussionen über die Notwendigkeit und Effizienz von externen Beratungsleistungen anstoßen.