❓ Dokument 20/8425
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Hessen und die damit verbundenen Herausforderungen. Es wird untersucht, ob die Fristen zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen eingehalten werden können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger Hessens, die Kommunen sowie die Landesverwaltung, die für die Umsetzung der digitalen Verwaltungsleistungen verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Umsetzung des OZG bis Ende 2022, zur Anzahl der digitalisierten Verwaltungsleistungen und zur Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und Kommunen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung zeigen, dass bis Ende 2022 740 Verwaltungsleistungen digitalisiert werden sollen, von denen bereits 349 umgesetzt sind. Es wird betont, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen entscheidend ist.
⚡ Einordnung
Die Umsetzung des OZG ist politisch relevant, da sie die Effizienz der Verwaltung verbessern und den Bürgern den Zugang zu Dienstleistungen erleichtern soll. Kritiker befürchten jedoch, dass die Umsetzung mit hohen Kosten und organisatorischen Herausforderungen verbunden ist.