❓ Dokument 20/8470
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die zunehmende Bedrohung von Journalistinnen und Journalisten in Hessen thematisiert. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, den strafrechtlichen Schutz für Medienschaffende zu verbessern und die Ergebnisse von Konferenzen zur Pressefreiheit zusammengefasst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Journalistinnen und Journalisten in Hessen sowie die Öffentlichkeit, die auf eine freie und unabhängige Berichterstattung angewiesen ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, den strafrechtlichen Schutz von Journalistinnen und Journalisten zu verbessern, insbesondere durch die Einführung eines eigenständigen Straftatbestands für die Störung der Pressefreiheit.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung erkennt an, dass bestehende gesetzliche Regelungen unzureichend sind und befürwortet eine Prüfung und mögliche Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes für Journalistinnen und Journalisten. Es wurden bereits Maßnahmen zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und Presse in Einsatzlagen angeregt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die wachsende Besorgnis über Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten und die Notwendigkeit, deren Schutz zu stärken. Es gibt Unterstützung für die Forderungen aus verschiedenen journalistischen Fachverbänden, während die Umsetzung konkreter Maßnahmen noch aussteht.