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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/8507

13. Juli 2026Dokument 20/8507 · WP 20Hessen
Karina Fissmann, Tobias Eckert, Heike Hofmann, Karin Hartmann, Rüdiger Holschuh, Oliver Ulloth
FeuerwehrLehrgängeVerdienstausfallFinanzierungHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der finanziellen Unterstützung von Feuerwehrlehrgängen auf Kreisebene in Hessen. Es wird die Forderung aufgestellt, dass das Land Hessen die Verdienstausfälle für Feuerwehrangehörige während ihrer Ausbildung vollständig übernimmt, um die finanziellen Belastungen für kleinere Kommunen zu reduzieren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die Kommunen in Hessen sowie die Landesregierung, die für die Finanzierung zuständig ist.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, dass das Land Hessen die Verdienstausfälle für Feuerwehrlehrgänge auf Kreisebene vollständig übernimmt und nicht die Kommunen dafür verantwortlich macht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort des Ministers des Innern und für Sport stellt klar, dass die Gemeinden als Aufgabenträger für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen verantwortlich sind. Das Land Hessen unterstützt die Gemeinden durch die Übernahme von Reise- und Verpflegungskosten sowie der Lohnersatzkosten während Lehrgängen an der Hessischen Landesfeuerwehrschule. Es werden keine konkreten Zahlen zu den Verdienstausfällen genannt, da diese im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen den Kommunen und den Feuerwehrangehörigen geregelt werden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antwort zeigen die Herausforderungen für kleinere Kommunen bei der Finanzierung von Feuerwehrlehrgängen auf. Es gibt eine Diskussion darüber, inwiefern das Land Hessen seine Unterstützung ausweiten sollte, um die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen zu sichern.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8507, Wahlperiode 20, eingereicht 19. Mai 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.