❓ Dokument 20/8511
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Barrierefreiheit an hessischen Bahnhöfen thematisiert. Es wird auf die Diskrepanz zwischen den Angaben der Landesregierung und den tatsächlichen Gegebenheiten hingewiesen. Die Anfrage zielt darauf ab, die Anzahl der tatsächlich stufenfreien und barrierefreien Bahnhöfe zu klären.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind, sowie die Nutzer der Bahnhöfe in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur tatsächlichen Anzahl stufenfreier und barrierefreier Bahnhöfe gestellt. Zudem wird nach den Fördermitteln für den Umbau der Bahnhöfe gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass 453 von 499 Bahnhöfen stufenfrei sind, jedoch nur 264 Bahnhöfe vollständig barrierefrei. Es wird erläutert, dass die Fördermittel ausschließlich für die Herstellung der Barrierefreiheit bereitgestellt werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Kritik des Hessischen Landesbehindertenrats an der Landesregierung auf, die die Umsetzung der Barrierefreiheit als nicht ausreichend schnell erachtet. Die Diskussion um die tatsächliche Barrierefreiheit der Bahnhöfe ist von hoher Relevanz für die betroffenen Bürger.