❓ Feste Zuweisung von sonderpädagogischen Lehrkräften für den inklusiven Unterricht
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die feste Zuweisung von sonderpädagogischen Lehrkräften an Grundschulen in Hessen, um den inklusiven Unterricht zu stärken. Im Koalitionsvertrag wird festgelegt, dass pro 250 Schülern mindestens eine Förderschullehrkraft zugewiesen werden soll.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundschulen in Hessen sowie die Schülerinnen und Schüler, die von inklusivem Unterricht profitieren sollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Grundschulen mit 250 oder mehr Schülern, der Anzahl der Schulen mit fest zugewiesenen Förderschullehrkräften und den Ergebnissen der Evaluation der Grundzuweisung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 372 Grundschulen anspruchsberechtigt sind und 38 Schulen die sonderpädagogische Grundzuweisung in Anspruch nehmen. Die Evaluation zeigt, dass die Schulen mit der Zuweisung zufrieden sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Notwendigkeit der festen Zuweisung von Lehrkräften für den inklusiven Unterricht. Die Landesregierung hebt hervor, dass die Wahlfreiheit der Schulen in Bezug auf die SGZ gut funktioniert hat. Die Evaluation wurde von der Hessischen Lehrkräfteakademie durchgeführt.