❓ Dokument 20/8513
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christoph Degen und Nina Heidt-Sommer thematisiert die Zuweisung von sonderpädagogischen Lehrkräften an Grundschulen in Hessen. Im Koalitionsvertrag wird festgelegt, dass jede Grundschule pro 250 Schülern eine Förderlehrkraft erhalten soll, um den inklusiven Unterricht zu stärken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundschulen in Hessen, insbesondere die Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen, sowie die Lehrkräfte, die in diesem Bereich tätig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie viele Grundschulen über 250 Schüler verfügen, wie viele eine feste Zuweisung von Lehrkräften für Förderpädagogik erhalten und welche Ergebnisse die Evaluation der Maßnahme erbracht hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Im Schuljahr 2022/2023 gibt es 372 Grundschulen mit 250 oder mehr Schülern, und 38 Schulen nehmen die sonderpädagogische Grundzuweisung in Anspruch. Die Evaluation zeigt, dass die Schulen mit der Zuweisung zufrieden sind und die Wahlfreiheit als positiv bewertet wird.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Umsetzung von inklusiver Bildung in Hessen thematisiert. Die Zufriedenheit der Schulen mit der Maßnahme könnte die Unterstützung für zukünftige Bildungsinitiativen stärken.