❓ Dokument 20/8524
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Verwaltung herrenloser Grundstücke in Hessen thematisiert. Es wird erörtert, welche Rechte das Land Hessen hat und welche Herausforderungen bei der Aneignung solcher Grundstücke bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger, die Gemeinden in Hessen sowie der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), der für die Verwaltung dieser Grundstücke zuständig ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der herrenlosen Grundstücke, deren Vermittlung sowie zu den Kosten von Sicherungsmaßnahmen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministeriums zeigen, dass herrenlose Grundstücke nicht systematisch erfasst werden. Der LBIH hat derzeit Kenntnis von 179 Grundbuchblättern, die herrenlose Grundstücke verzeichnen. In den letzten zehn Jahren wurden 81 Grundstücke durch Aneignung oder Zwangsversteigerung wieder ins Eigentum gelangt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen bei der Verwaltung herrenloser Grundstücke und die damit verbundenen finanziellen Aspekte. Es wird deutlich, dass die Aneignung solcher Grundstücke oft wirtschaftlich unattraktiv ist, was die Schaffung von Wohnraum betrifft.