❓ Verwaltung herrenloser Grundstücke in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Jan Schalauske (Die Linke) thematisiert die Verwaltung herrenloser Grundstücke in Hessen. Es wird erläutert, dass das Recht auf Aneignung herrenloser Grundstücke dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) zusteht, jedoch keine systematische Erfassung dieser Grundstücke erfolgt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinden in Hessen, die für die Verkehrssicherung zuständig sind, sowie potenzielle Interessenten an herrenlosen Grundstücken.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen, darunter die Anzahl der herrenlosen Grundstücke, die in den letzten Jahren vermittelt wurden, sowie die Kosten für Sicherungsmaßnahmen und die Gründe für die fehlende automatische Benachrichtigung des LBIH durch die Grundbuchämter.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass herrenlose Grundstücke nicht systematisch erfasst werden und dass das LBIH von 179 Grundbuchblättern Kenntnis hat. In den letzten zehn Jahren wurden 81 Grundstücke durch Aneignung oder Zwangsversteigerung wieder ins Eigentum gelangt. Es gibt keine Kosten für Sicherungsmaßnahmen, da die Verkehrssicherungspflicht bei den Gemeinden liegt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Verwaltung herrenloser Grundstücke aufgrund von Belastungen und der wirtschaftlichen Unrentabilität nur im Ausnahmefall erfolgt. Die Landesregierung sieht keinen zusätzlichen Handlungsbedarf, da keine Verkehrssicherungspflichten bestehen.