❓ Verwendung der "geschlechtergerechten" Sprache
📋 Worum geht es?
In der kleinen Anfrage wird die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in rechtlichen Begriffen hinterfragt. Der Fragesteller möchte wissen, wie die Landesregierung diese Begriffe definiert und ob deren Verwendung als unzulässig betrachtet wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung, rechtliche Institutionen sowie die Öffentlichkeit, die mit diesen Begriffen in Kontakt kommt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentralen Fragen der Anfrage betreffen die Definition von 'legal definierten Begriffen' und die Haltung der Landesregierung zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei diesen Begriffen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine Empfehlungen zur geschlechtergerechten Sprache für legal definierte Begriffe gibt. Sie erklärt, dass das generische Maskulinum in vielen Fällen verwendet wird, um alle Geschlechter einzuschließen, und dass die Differenzierung zwischen Geschlechtern nur dann erfolgt, wenn es im Kontext relevant ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde am 24. Mai 2022 eingereicht. Die Landesregierung hat am 29. Juni 2022 geantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass es keine Ausnahmen für die geschlechtergerechte Sprache bei den genannten Begriffen gibt.