❓ Dokument 20/8556
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Regelung des § 183 StGB thematisiert, die ausschließlich Männer betrifft. Der Fragesteller verweist auf Empfehlungen einer Reformkommission, die eine Überarbeitung dieser Bestimmung vorschlägt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Männer, Frauen und Angehörige anderer Geschlechter, die unter die Regelung des § 183 StGB fallen könnten, sowie die Justizbehörden, die diese Bestimmungen anwenden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Gesetzeslücke und zum Reformbedarf des § 183 StGB gestellt. Der Fragesteller möchte wissen, welche Änderungen die Landesregierung für notwendig hält und warum die Reformempfehlungen von 2017 nicht umgesetzt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erkennt Handlungsbedarf und verweist auf den Abschlussbericht der Reformkommission. Es wird betont, dass eine systematische Überarbeitung des Sexualstrafrechts notwendig ist, um den Opferschutz zu verbessern. Die Geschlechtsbestimmung im Kontext von § 183 StGB erfolgt fallbezogen, ohne statistische Erfassung.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die Reform des § 183 StGB ist politisch relevant, da sie Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und des Opferschutzes aufwirft. Es gibt einen breiten Konsens über die Notwendigkeit einer Reform, jedoch wurde diese bislang nicht umgesetzt.