❓ Dokument 20/8623
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Nutzung von Solarenergie zur Wärmeerzeugung und die Eigenstromerzeugung in landeseigenen Gebäuden des Landes Hessen thematisiert. Es wird auf den Koalitionsvertrag verwiesen, der den Ausbau dieser Technologien zur Erreichung einer CO2-neutralen Landesverwaltung bis 2030 vorsieht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die landeseigenen Gebäude in Hessen, insbesondere die Liegenschaften, die vom Landesbetrieb Bau und Immobilien (LBIH) verwaltet werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Nutzung von Solarenergie und Eigenstromerzeugung in landeseigenen Gebäuden gestellt, einschließlich der Anzahl der Anlagen und der geplanten Ausbaumaßnahmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung geben an, dass am 01.01.2019 in 72 Anlagen zur Eigenstromerzeugung und in drei Anlagen zur Wärmeerzeugung Solarenergie genutzt wurde. Der Ausbau der Solarenergie erfolgt im Rahmen des CO2-Minderungs- und Energieeffizienzprogramms, mit dem Ziel, bis Ende 2024 10 Megawatt peak Leistung an Photovoltaikanlagen zu realisieren.
⚡ Einordnung
Das Vorhaben wird im Kontext der Klimaziele der Landesregierung diskutiert. Der Ausbau von Solarenergie und Eigenstromerzeugung ist Teil der Strategie zur Reduzierung von CO2-Emissionen, was sowohl Unterstützung als auch Kritik von verschiedenen politischen Akteuren hervorruft.