❓ Solarenergie und Eigenstromerzeugung in landeseigenen Gebäuden
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn befasst sich mit der Nutzung von Solarenergie und der Eigenstromerzeugung in landeseigenen Gebäuden in Hessen. Es werden verschiedene Aspekte wie die Anzahl der Anlagen und die geplanten Maßnahmen zur Förderung dieser Technologien thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind landeseigene Gebäude in Hessen, insbesondere die Liegenschaften, die vom Landesbetrieb Bau und Immobilien (LBIH) bewirtschaftet werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Nutzung von Solarenergie zur Wärmeerzeugung und zur Eigenstromerzeugung in landeseigenen Gebäuden sowie zu den geplanten Maßnahmen für deren Ausbau.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen zur Nutzung von Solarenergie und Eigenstromerzeugung in landeseigenen Gebäuden. Am 01.01.2019 gab es 72 Anlagen zur Eigenstromerzeugung, bis zum 01.06.2022 stieg die Zahl auf 85. Der Ausbau von Photovoltaikanlagen wird im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms COME-Solar vorangetrieben.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass der Ausbau der Solarenergie und Eigenstromerzeugung für die CO2-neutrale Landesverwaltung von Bedeutung ist. Die Landesregierung plant, bis Ende 2024 Photovoltaikanlagen auf rund 100.000 m² Dachfläche zu installieren. Es wird auf die Wichtigkeit von Blockheizkraftwerken hingewiesen, die in größeren Liegenschaften eingesetzt werden.