❓ Videoüberwachung im öffentlichen Raum
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Stefan Müller thematisiert die Videoüberwachung im öffentlichen Raum und deren Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger. Es wird auf die Notwendigkeit einer parlamentarischen Kontrolle hingewiesen, da die Maßnahmen der Videoüberwachung eine hohe Grundrechtsrelevanz haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere in den Kommunen, in denen Videoüberwachungsanlagen installiert sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der videoüberwachten Örtlichkeiten, den Gründen für die Überwachung, den rechtlichen Anforderungen und den Zuständigkeiten der Behörden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet, dass in 20 hessischen Kommunen 28 Örtlichkeiten videoüberwacht werden. Die Sicherheitsmaßnahmen sollen dazu beitragen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu senken. Es wird auch auf die finanziellen Mittel für die Installation neuer Anlagen verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung betont die hohe Priorität der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Die Fördermittel zur Installation neuer Anlagen wurden im Jahr 2020 auf 2,8 Millionen Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung ist aktuell nicht vorgesehen.