❓ Corona-Pandemie - Nebenwirkungen von Schutzimpfungen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit den Nebenwirkungen von Corona-Schutzimpfungen und der Meldung dieser durch Ärzte in Hessen. Es werden verschiedene Fragen zur Erfassung und den zuständigen Behörden gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Impfempfänger in Hessen sowie Ärzte, die Impfnebenwirkungen melden müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob Hinweise auf unzureichende Meldungen von Impfnebenwirkungen vorliegen, welche Behörde für Entschädigungen zuständig ist und wie viele Anträge auf Entschädigung gestellt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Hinweise auf unzureichende Meldungen von Impfnebenwirkungen. Es wurden 240 Anträge auf Entschädigung nach § 60 IfSG in Hessen gestellt, was 0,0017 % der verabreichten Impfdosen entspricht.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass Impfnebenwirkungen nicht vollständig erfasst werden. Die Landesregierung antwortet, dass die Meldungen in der Regel zutreffend sind. Es gibt keine statistische Erfassung des zeitlichen Abstands zwischen Impfung und Nebenwirkung.