❓ Dokument 20/8636
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Thematik der Nebenwirkungen von Corona-Schutzimpfungen behandelt. Es werden verschiedene Fragen zur Meldung von Nebenwirkungen, zur Zuständigkeit für Entschädigungen und zu den Erkenntnissen der Landesregierung gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Impfempfänger in Hessen sowie die zuständigen Behörden, die mit der Meldung und Bearbeitung von Nebenwirkungen und Entschädigungen befasst sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Meldung von Impfnebenwirkungen, zur Anzahl der Entschädigungsanträge und zu den Maßnahmen zur Behandlung und Erforschung von Post-Vac-Syndromen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Hinweise auf unzureichende Meldungen von Impfnebenwirkungen. Es wurden 240 Anträge auf Entschädigung gestellt, was 0,0017 % der verabreichten Impfdosen entspricht. Es gibt keine statistische Erfassung des zeitlichen Abstands zwischen Impfung und Nebenwirkung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert ein sensibles Thema, das in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Die Antworten der Landesregierung könnten Auswirkungen auf das Vertrauen in die Impfkampagne und die Wahrnehmung von Impfnebenwirkungen haben.