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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Windkraft - Stadt Haiger und landeseigene Flächen

24. Juni 2019Dokument 20/864 · WP 20Hessen
René Rock
WindkraftHaigerlandeseigene FlächenUmweltpolitikKlimaschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Haltung der Hessischen Landesregierung zur Windkraftnutzung auf Flächen des Landesbetriebes Hessen Forst in der Stadt Haiger thematisiert. Die Stadtverordnetenversammlung hat einen Resolutionsantrag gestellt, der die Landesregierung auffordert, keine Flächen gegen den Willen der Stadt zur Verfügung zu stellen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürger der Stadt Haiger sowie die Landesregierung und der Landesbetrieb Hessen Forst.

🎯 Was wird gefragt?

Die zentrale Frage der Anfrage ist, ob die Landesregierung dem Resolutionsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung entsprechen wird und keine landeseigenen Flächen ohne Zustimmung der Stadt für Windkraftnutzung zur Verfügung stellen wird.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat geantwortet, dass der Landesbetrieb Hessen Forst die energiepolitischen Ziele unterstützt und landeseigene Flächen für Windkraftnutzung bereitstellt, sofern es sich um rechtlich zulässige Vorhaben handelt. Eine Auflistung anderer Städte, die ähnliche Anfragen gestellt haben, liegt nicht vor. Zudem wurden Einnahmen aus der Verpachtung landeseigener Flächen für Windkraft in den letzten drei Jahren genannt: 2016 – 2.090.089 €, 2017 – 3.562.831 €, 2018 – 4.496.066 €.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller fordern eine klare Stellungnahme der Landesregierung zu den Belangen der Stadt Haiger. Die Landesregierung hat geantwortet, dass die Belange der Stadt im Genehmigungsverfahren geprüft werden. Es liegen keine weiteren Informationen über andere Städte vor, die sich gegen die Windkraftnutzung ausgesprochen haben.

Quelle: Hessen, Dokument 20/864, Wahlperiode 20, eingereicht 24. Juni 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.