❓ Rentenantragstellen/Gemeindeauskunftstellen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die gesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung von Rentenantragstellen und Gemeindeauskunftstellen in Hessen. Es wird auf die Auskunftspflichten der zuständigen Stellen gemäß Sozialgesetzbuch hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Landkreise, Städte und Gemeinden in Hessen, die für die Entgegennahme von Rentenanträgen zuständig sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den konkreten Kommunen, die Rentenantragstellen einrichten müssen, sowie nach den bestehenden Annahmestellen und deren Beratungsangeboten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers für Soziales und Integration bestätigt die Pflicht zur Einrichtung von Antragstellen für Rentenanträge in allen Städten und Gemeinden. Es wird erläutert, dass die Kommunen auch eine Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge bieten sollten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Entgegennahme von Rentenanträgen und zur Auskunftserteilung in Hessen nicht ausreichend bekannt sind. Es wird auf die Verantwortung der Kommunen hingewiesen, die Anträge entgegenzunehmen und weiterzuleiten.