❓ Jobcenter in Hessen II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Rolle der Jobcenter in Hessen, insbesondere die Herausforderungen und Bewertungen des Optionsmodells, das seit 2011 in Kraft ist. Es wird untersucht, wie der Zugang zu Daten der Bundesagentur für Arbeit für kommunale Träger verbessert werden kann.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Hessen sowie die Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Bewertung des Optionsmodells, zu Datenzugriff und zur Leistungsfähigkeit der Optionskommunen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen zur Datenverfügbarkeit und betont, dass der Datenaustausch über das OWA-Verfahren sichergestellt ist. Es gibt keine bekannten Unterschiede in den Arbeitslosigkeitskennzahlen zwischen den Optionskommunen. Die Landesregierung bekräftigt die positive Bewertung der Optionskommunen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller stellen fest, dass zugelassene kommunale Träger keinen Zugriff auf die Daten der Bundesagentur haben, was zu Wissenslücken führt. Die Landesregierung sieht jedoch den Datenaustausch als gewährleistet an. Zudem wird auf die regelmäßige Zusammenarbeit zwischen Land und Bund hingewiesen.