❓ Teilhabechancengesetz II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Teilhabechancengesetz II und dessen Einfluss auf Langzeitarbeitslose in Hessen. Es werden verschiedene Aspekte der beruflichen und medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen sowie deren Auswirkungen auf Leistungsbezieher untersucht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Langzeitarbeitslose in Hessen, insbesondere die Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach SGB II, sowie die Jobcenter und zugelassene kommunale Träger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Leistungsbezieher mit Rehabilitationsmaßnahmen sowie zur Bewertung der Unterschiede zwischen verschiedenen Trägersystemen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass der Anteil der Leistungsbezieher mit beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen in Hessen bei 0,81 % liegt. Für die gemeinsamen Einrichtungen beträgt dieser 1,24 % und für zugelassene kommunale Träger 0,47 %. Für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen liegen keine Daten vor. Die Jobcenter sind nicht Träger dieser Maßnahmen, sondern unterstützen nur den Prozess.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass trotz der Investitionen des Bundes die Wirksamkeit des Teilhabechancengesetzes II umstritten ist. Die Landesregierung hat keine Daten zu den Fragen 4 bis 6 vorgelegt und verweist auf die Rolle der Jobcenter in Bezug auf Rehabilitationsmaßnahmen.