❓ Dokument 20/8651
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Yanki Pürsün thematisiert das Teilhabechancengesetz II und dessen Effektivität zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen in Hessen. Es werden spezifische Fragen zu den Anteilen von Leistungsbeziehern mit Rehabilitationsmaßnahmen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Langzeitarbeitslose in Hessen, insbesondere Leistungsbezieher nach dem SGB II, sowie Jobcenter und kommunale Träger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Wirksamkeit des Teilhabechancengesetzes II und zu den Anteilen von Leistungsbeziehern mit Rehabilitationsmaßnahmen gestellt. Zudem wird nach den Unterschieden zwischen verschiedenen Trägern gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass der Anteil an Leistungsbeziehern mit beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen in Hessen bei 0,81% liegt. Für die Fragen 4 bis 6 liegen keine Daten vor. Die Jobcenter sind nicht Träger von Rehabilitationsmaßnahmen, sondern unterstützen diese nur.
⚡ Einordnung
Das Dokument beleuchtet die Herausforderungen und Defizite bei der Umsetzung von Rehabilitationsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose. Es gibt Diskussionen über die Wirksamkeit des Teilhabechancengesetzes II und die Rolle der Jobcenter.