Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Finanzierung des Leerbetriebes der Impfzentren auf den Prüfstand

22. Juni 2022Dokument 20/8685 · WP 20Hessen
Marion Schardt-Sauer, Yanki Pürsün
ImpfzentrenFinanzierungCovid19HessenGesundheitsversorgung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit der Finanzierung der Impfzentren in Hessen, insbesondere im Hinblick auf die hohen Kosten im Vergleich zur regulären Impfinfrastruktur und die sinkenden Impfzahlen. Die Fragesteller fordern eine Überprüfung der Notwendigkeit der Impfzentren, da diese derzeit häufig leer stehen und die Ressourcen des Gesundheitssektors belasten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Impfzentren in Hessen, die dort tätigen Fachkräfte sowie die Impfwilligen in der Bevölkerung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach den durchschnittlichen Impfzahlen, den Personalkosten, den Betriebskosten der Impfzentren und der Einschätzung der Landesregierung zur Notwendigkeit des Weiterbetriebs der Impfzentren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass die Impfzentren des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zur Kapazitätsvergrößerung dienen. Im ersten Quartal 2022 wurden durchschnittlich 7.382 Impfungen pro Tag verabreicht, im zweiten Quartal nur noch 808. Die Kosten für den Betrieb der Impfzentren sind noch nicht abschließend beziffert, da die Abrechnungen mit den Kommunen noch ausstehen. Die Finanzierung der Impfzentren ist bis zum 31.12.2022 befristet.

⚡ Einordnung

Die Freien Demokraten haben die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung sieht die Impfzentren als notwendig an, um auf mögliche zukünftige Impfkampagnen reagieren zu können. Es wird auf die sinkenden Impfzahlen verwiesen und die Notwendigkeit, die Ressourcen effizient zu nutzen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8685, Wahlperiode 20, eingereicht 22. Juni 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.