❓ Daten für die Richtsatzsammlung aus Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Kriterien zur Auswahl geprüfter Betriebe für die Richtsatzsammlung in Hessen. Es wird erläutert, wie die Finanzverwaltung die Daten erhebt und welche Betriebe in die Richtsatzermittlungen einfließen. Zudem wird die Vorgehensweise bei der Berücksichtigung von Betrieben mit negativen Betriebsergebnissen thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen in Hessen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, die in den Richtsatzsammlungen erfasst werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Kriterien für die Auswahl der geprüften Betriebe, der Berücksichtigung von Betrieben mit negativen Ergebnissen und der Ermittlung von Aufschlagsätzen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Auswahl der Betriebe durch die Finanzämter nach allgemeinen Vorschriften erfolgt. Negative Betriebsergebnisse werden nicht ausgeschlossen, jedoch nicht in die Richtsatzermittlungen einbezogen. Die Richtsatzsammlung wird jährlich aktualisiert und berücksichtigt alle geprüften Betriebe mit festgestelltem Gewinn.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD stellen fest, dass die Richtsatzsammlung auf den Ergebnissen von Betriebsprüfungen basiert. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main legt die Prüfungsquote fest, und die Erhebung der Daten erfolgt einheitlich. Die Antwort der Landesregierung enthält keine spezifischen Zahlen zu den Richtsatzprüfungen in den Jahren 2015 bis 2021.